Vereinte Bürgerliste Naumburg e.V.
Liste für Naumburg, Bad Kösen und den angeschlossenen Gemeinden e.V.


Schifffahrt im Blütengrund vor dem endgültigen Ende?

Die Vereinte Bürgerliste Naumburg hat mit Empörung auf das Abstimmungsergebnis im Gemeinderat zur Schifffahrt im Blütengrund reagiert. Ohne öffentlich geäußerte Begründung lehnt der Gemeinderat im Juni mit einer Mehrheit von CDU, SPD und Linken den Vertrag zur Verpachtung der Blütengrundfähre und angrenzender städtischer Grundstücke als Geschäftsgrundlage der Saale-Unstrut-Schifffahrtsgesellschaft ab. Der Vertrag wurde einvernehmlich unter Mitwirkung eines Fachanwaltes mit der Stadtverwaltung ausgehandelt. Das Abstimmungsergebnis ist deshalb ein Misstrauensvotum des Gemeinderates gegenüber der Stadtverwaltung! Die Öffentlichkeit hat zudem ein Recht darauf, zu erfahren, welche Gründe die Gemeinderäte zur getroffenen Entscheidung bewegt haben. Die Meinungsäußerungen in den Medien haben gezeigt, dass die Bevölkerung hinter der Schifffahrt im Blütengrund mit ihrer langen Tradition steht.

Die Vereinte Bürgerliste plant deshalb ein Bürgerbegehren, um den Pachtvertrag doch noch in Kraft zu setzen. 



Aufruf zum Bürgerbegehren

Am 31.12.2016 endete der Pachtvertrag zwischen der Stadt Naumburg und der Saale-Unstrut Schifffahrtsgesellschaft über Grundstücke und die Fähre im Blütengrund. Damit wurde zum 01.01.2017 dem privatwirtschaftlich geführten Unternehmen mit Lokal, Schifffahrt und Fährbetrieb die Geschäftsgrundlage entzogen. Der ganzjährige Gastronomie-, Schifffahrt- und Fährbetrieb wurde eingestellt, das Servicebüro geschlossen, das Lokal zurückgebaut. 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden entlassen, die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit zahlreichen touristischen Dienstleistern der Region musste aufgegeben werden.
Nach einer Mediation im Jahr 2020, einer zielorientierten Einbindung von Fachämtern und externer Kompetenz wurde zum Jahresende zwischen der Stadtverwaltung und der Saale-Unstrut Schifffahrtsgesellschaft, vertreten durch Manfred Schmidt ein gemeinsam getragener Vertragsentwurf ausgehandelt, der im Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt wurde.
Die Vereinte Bürgerliste ruf nun alle Bürger auf, Ihre Zustimmung zu einem Bürgerentscheid zum Vertrag über die Schifffahrt (läuft ab wie eine Wahl) auf den an vielen Stellen der Stadt ausliegenden Listen zu bekunden.

Aufruf II

Zum Jahresende 2020 wurde zwischen der Stadtverwaltung und der Saale-Unstrut Schifffahrtsgesellschaft, vertreten durch Manfred Schmidt, ein Vertrags ausgehandelt, den der Gemeinderat im Mai 2021 abgelehnt hat. Der Vertrag beinhaltet die Verpachtung von notwendigen Grundstücken für einen angemessenen und serviceorientierten Schifffahrtsbetrieb sowie die Verpachtung der Fähre, er berücksichtigt alle wirtschaftlichen und rechtlichen Erfordernisse beider Seiten. Der Abschluss des Pachtvertrages würde
• die Reaktivierung der Saale-Unstrut Schifffahrt ermöglichen,
• die Stadt Naumburg von einer freiwilligen, defizitär prognostizierten Aufgabe, dem Betrieb der Fähre entbinden,
• Pachteinnahmen generieren und
• ein ganzjähriges touristisches Angebot im Blütengrund wieder befördern.
Das nun angestoßene Bürgerbegehren zielt auf die Durchführung eines Bürgerentscheids. Bitte unterstützen Sie unsere Aktion mit Ihrer Unterschrift! Nur wenn mindestens 2000 Unterschriften gesammelt werden kommt es zum Bürgerentscheid.

Aufruf III - Anlaufstellen für die Unterschriften des Bürgerbegehrens:
06618 Naumburg – Rechtsanwaltskanzlei Claudia Höfler-Loff - Buchholzstraße 49
06618 Naumburg – Waffelstübchen – Steinweg 30/31
06618 Naumburg – Franks Fischspezialitäten – Marienstraße 11
06618 Naumburg – Bäckerei Pinkwart – Linsenberg 12
06618 Naumburg – Deutsche Post Lotto-Presse-Tabakshop - Kösener Str. 36
06618 Naumburg – Spielladen Spielzeit – Herrenstraße 12
06618 Naumburg – Reiseland Herrenstraße 23
06628 Bad Kösen – Burg-Apotheke – Lindenstraße 4
06618 Naumburg – Adler-Apotheke, Kramerplatz
06618 Naumburg – Sport-Schulz, Steinweg 1

Unterstützung durch Gewerbetreibende


Übergabe der Unterstützerunterschriften

Am 23. August 2021 konnten wir insgesamt 2905 Unterstützerunterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids zur Reaktivierung der Schifffahrt an Saale und Unstrut an die Stadtverwaltung Naumburg, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Armin Müller übergeben.


Öffentliche Sondersitzung Gemeinderat am 07.10.2021 um 18.30 Uhr

Das Thema Bürgerbegehren „Reaktivierung der Schifffahrt an Saale und Unstrut“ bewegt sehr viele Naumburger. Wir Initiatoren halten das Bürgerbegehren für zulässig und halten an unseren Antrag auf Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest. Wir sind der Meinung, dass die Ablehnungsgründe ungerechtfertigt sind. Bestätigt wurde unsere Auffassung von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Unsere Positionen zu den einzelnen Punkten werden wir am 07.10.2021 um 18.30 Uhr in einer öffentlichen Sondersitzung vortragen. Das sind wir auch unseren Unterstützern, die sich für eine Zukunft am Naumburger Blütengrund eingesetzt haben, schuldig.
Uns geht es um eine praktikable Lösung zur Reaktivierung. Im Sinne, wie es sich zuvor 25 Jahre bewährt hat. Und so wie es schon zwischen Stadtverwaltung und Manfred Schmidt verbindlich verhandelt wurde.
Leider folgte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.05.2021 dem Vorschlag der Verwaltung einen Pachtvertrag mit der Saale-Unstrut-Schifffahrts-GmbH abzuschließen nicht.


Bürgerbegehren ist zulässig – Rechtsmittel werden eingelegt

Erklärung der Initiatoren

„Bürgerbegehren zur Revitalisierung Saale-Unstrut Schifffahrt“ zum Beschluss des Gemeinderates „Das Bürgerbegehren ist unzulässig und daher zu verwerfen“

Am 7. Oktober 2021 erfolgte in Sondersitzung des Gemeinderates Naumburg die öffentliche Anhörung zum initiierten Bürgerbegehren mit Beschlussfassung zur Zulässigkeit gemäß der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt.
Ausgang war die am 5. Mai erfolgte Ablehnung eines vom Oberbürgermeister endverhandelten Pachtvertrages als Grundlage der Wiederinbetriebnahme der Saale-Unstrut Schifffahrt durch den Gemeinderat.

Gegen die Ablehnung des Pachtvertrages initiierten wir, Mitglieder des Vereins VBL das Bürgerbegehren. Zur Zulässigkeit waren 2000 gültige Unterstützungen erforderlich. Im Zeitraum 23.07.2021 bis 23.08.2021 erklärten 2905 Bürger hierzu ihre Unterstützung, für gültig erklärt wurden 2209 Unterschriften.

Die Beschlussvorlage zur Sondersitzung wurde durch den Oberbürgermeister erarbeitet. Darin wurde vorgeschlagen, das Bürgerbegehren als in fünf Punkten unzulässig zu verwerfen.
Wir, die Initiatoren des Bürgerbegehrens stellten nach rechtlicher Prüfung im Rahmen der Anhörung unsere Positionen den vom Oberbürgermeister vorgetragenen Ablehnungsgründen wie folgt entgegen.

1. Erklärung des Oberbürgermeisters – der Gegenstand des Bürgerbegehrens unterliegt keiner Entscheidungsbefugnis der Stadt – unsere Auffassung: Pachtgegenstand sind städtische Grundstücke und die im Eigentum der Stadt befindliche Fähre – beides liegt sehr wohl und ausschließlich in der Entscheidungsbefugnis der Stadt

2. Erklärung des Oberbürgermeisters – der Antrag ist zu unbestimmt, der Bürger kann nicht erkennen, worüber er abstimmt – unsere Auffassung:
a) wesentliche Inhalte und Ziele sind sehr wohl und detailliert den BürgerInnen unserer Stadt bekannt
b) die BürgerInnen können darauf vertrauen, dass der Oberbürgermeister im Detail einen rechtssicheren und der Gemeinde zum Wohle dienenden Pachtvertrag ausgehandelt hat
c) laut Hauptsatzung unserer Stadt hätte der Oberbürgermeister den Pachtvertrag ohne öffentliche Erläuterung und ohne Einbeziehung des Gemeinderates alleinig abschließen können

3. Erklärung des Oberbürgermeisters – es lag kein einvernehmlich ausgehandelter Pachtvertrag vor – unsere Auffassung: zur Beschlussfassung wurde sehr wohl ein einvernehmlich ausgehandelter Pachtvertrag mit allen Anlagen vorgelegt, letzter offener Punkt: die Höhe der Pacht wurde mit Beschlussantrag festgelegt.

4. Erklärung des Oberbürgermeisters – es kann kein Bürgerbegehren über Rechtsverhältnisse ehrenamtlicher Mitglieder des Gemeinderates durchgeführt werden – unsere Auffassung: die Kommunalverfassung erfasst hier Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Mandat des Mitglieds der Vertretung stehen, nicht das Mitglied als Privatperson. Benannt werden beamten- arbeits- und disziplinarrechtliche Anliegen von leitenden Beamten, nicht aber das Handeln eines Gemeinderatsmitglieds als privater Unternehmer.

5. Erklärung des Oberbürgermeisters – mit dem Bürgerbegehren soll eine Kassation, d. h. Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses erwirkt werden, dies sei aber nicht möglich – unsere Auffassung: genau das aber lässt die Kommunalverfassung zu. Zitat § 26(5) S.2 KVG LSA: „Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss der Vertretung muss es innerhalb von zwei Monaten nach der ortsüblichen Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein.“
Auch nach Ablehnung des Bürgerbegehrens bleiben wir bei unserer Auffassung, das Bürgerbegehren war zulässig, ein Bürgerentscheid ist durchzuführen. Daher werden nun durch die Kommunalaufsicht des Landkreises den Beschluss des Gemeinderates, die Begründung des Oberbürgermeisters und unsere rechtliche Auffassung überprüfen lassen. Wir sehen uns in der Pflicht, gegenüber all derer, die dieses Anliegen befürworten und unterstützen.
Auch eine weitere rechtliche Beurteilung durch ein Verwaltungsgericht schließen wir nicht aus, insbesondere, weil die Durchführung von Bürgerbegehren verfahrenstechnisch und rechtlich so gestaltet werden sollten, dass sie eine einfache, breite und basisorientierte Meinungsbildung befördern.
Der Oberbürgermeister eröffnete die Sitzung mit einem Bekenntnis zur touristischen Schifffahrt auf Saale und Unstrut. Vor diesem Hintergrund bleiben wir, bei unserer Bereitschaft zur Mitwirkung einer alternativen Lösung unter Einbeziehung der Schiffe und der Kompetenz des Fährmanns Manfred Schmidt, so wie während der Einholung der Unterstützung im Sommer in den gemeinsamen Gesprächen angedacht. Eine andere als eine solche Lösung ohne Manfred Schmidt und seinen Schiffen ist sehr teuer und beinhaltet die gleichen Umsetzungsvoraussetzungen, soll sie erfolgreich gestaltet werden. Sie wird sich dann immer am Original messen lassen müssen.